Infos zu der Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Die Cybersicherheits-Agentur macht diese Internetseite barriere-frei.
Diese Seite hilft die Barrriere-Freiheits-Erklärung zu verstehen.

Cybersicherheits-Agentur heißt kurz: CSBW.

Barriere-Freiheit ist,

wenn alle Menschen etwas benutzen können

Zum Beispiel: Internet-Seiten.

Oder einen Eingang zu einem Haus. 

 

Einzelne Personen-Gruppen sollen nicht ausgeschlossen werden. 

Zum Beispiel:

Blinde Menschen können Internet-Seiten nicht sehen. 

Wenn die Internet-Seite barriere-frei ist,

können sie sich die Internet-Seiten vorlesen lassen. 

 

Es darf keine Hindernisse geben

Es gibt ein Gesetz für die Barriere-Freiheit.

Das Gesetz heißt: Landesbehindertengleichstellungsgesetz.

Die kurze Form ist: L-BGG.

Der CSBW ist wichtig dass es keine Hindernisse gibt.

Die CSBW will dass alle Sachen auf der Internet-Seite barriere-frei sind.

Die CSBW macht diese Internet-Seite barriere-frei.

Rückmeldung

Vielleicht gibt es auf der Internetseite noch Probleme mit Barriere-Freiheit.

Sie haben etwas bemerkt?

Dann können Sie uns das sagen.

Die Adresse ist:

Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg
Kommunikation
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart

 

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist: kommunikation(a)cybersicherheit.bwl.de

Sie können uns auch eine Nachricht über unser Kontakt-Formular schreiben.

Durchsetzungsverfahren

Die CSBW prüft die Internet-Seite.

Die CSBW muss machen dass die Internet-Seite barriere-frei ist.

Sie können der CSBW sagen:

Sie müssen eine Sache mit der Barriere-Freiheit noch machen.

 

Die CSBW antwortet nicht? 

Dann können Sie sich an die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wenden.

Oder Sie wenden sich an die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Ihrer Stadt.

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist eine besondere Beraterin.

Sie hilft Menschen mit Behinderungen.

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist in jedem Bundesland.

Die Beauftragte heißt in Baden-Württemberg: Simone Fischer.

 

Die Adresse von der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg ist:

Landesbehindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landesbehindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle(a)bfbmb.de
0 71 12 79 33 60

 

Die kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist in jedem Stadt- oder Landkreis.

Sie können die Adresse von der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen im Internet suchen.

Sie können auch mit einem Verband Klage einreichen.

Das heißt: Verbandsklagerecht. 

Das steht im Gesetz.

Das steht im Teil: Paragraph 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.