Aktuelle Ausschreibungen und Vergabeverfahren
Bekanntmachungen
Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben mit Binnenmarktrelevanz
Gemäß Ziffer 12.2.3 VwV Beschaffung werden binnenmarktrelevante Aufträge, die im Wege der beschränkten Ausschreibung oder der Verhandlungsvergabe vergeben werden sollen, für die Dauer von mindestens 10 Tagen vor der Entscheidung über die Vergabe der Leistung bekannt gemacht. Potenziellen Anbietern soll damit die Gelegenheit zur Bekundung des Interesses an dem Auftrag gegeben werden.
Aktuelle Ausschreibungen und Vergabeverfahren
- aktuell keine -
Vergebene Aufträge/Abgeschlossene Vergaben
Gemäß § 30 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) hat der Auftraggeber nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf seinen Internetseiten oder auf Internetportalen zu informieren.