Cybersicherheitsgesetz und -strategie
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Das Land Baden-Württemberg räumt dem Thema Cybersicherheit einen zentralen Stellenwert ein. Grundlage hierfür bildet das Cybersicherheitsgesetz gemeinsam mit der Cybersicherheitsstrategie.
Das Cybersicherheitsgesetz
Mit dem im Jahr 2021 verabschiedeten „Gesetz zur Verbesserung der Cybersicherheit“ – kurz Cybersicherheitsgesetz (CSG) – bündelt Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer seine Cybersicherheitsstrukturen.
Historie des Cybersicherheitsgesetzes
Das Cybersicherheitsgesetz regelt die Aufgaben der Cybersicherheitsagentur und auch ihre Befugnisse, also was sie darf.
Beratung und Unterstützung für öffentliche Stellen
Die CSBW soll in erster Linie die öffentlichen Stellen im Land als Ergänzung zu den bereits bestehenden Strukturen im Bereich der Informationssicherheit unterstützen. Dazu zählen: die Verwaltungen und Behörden des Landes und der Kommunen sowie weitere Einrichtungen des öffentlichen Bereichs, wie beispielsweise Museen oder Bibliotheken.
Das Cybersicherheitsgesetz legt fest, dass die CSBW zur Förderung der Cybersicherheit bei diesen öffentlichen Stellen Untersuchungen durchführen darf, die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit informationstechnischer Systeme wiederherstellen sowie Standards und Maßnahmen durchsetzen kann. Kerngedanke des Gesetzes ist es, Kompetenzen zu bündeln und Synergien zu nutzen. Die CSBW ist laut CSG daher als zentrale Koordinierungs- und Meldestelle definiert.
Das CSG legt außerdem fest, dass die CSBW in Einzelfällen auch nichtöffentliche Stellen beraten und bei Sicherheitsvorfällen unterstützen kann. Sie sensibilisiert zu Themen der Cybersicherheit außerdem auch die Bürgerinnen und Bürger. Ganz wichtig ist: Die CSBW führt keine Täter- oder Strafermittlungen durch, dies ist Aufgabe der Polizei.
Ein gutes Team: Cybersicherheitsstrategie und -gesetz
Cybersicherheit ist für die nachhaltige Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes ein wichtiger Punkt und somit auch ein wichtiger Standortfaktor. Deshalb hat das Innenministerium Eckpunkte einer Cybersicherheitsstrategie (CSS) erarbeitet – ebenso wie das Cybersicherheitsgesetz mit der Cybersicherheitsagentur als Herzstück einer modernen Cybersicherheitsarchitektur.
Grundlage für die Eckpunkte der Cybersicherheitsstrategie waren die Stellungnahmen der einzelnen Ministerien des Landes, die Cybersicherheitsstrategie für Deutschland, die Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union und internationale Cybersicherheitsstrategien.
Die ganzheitliche und ressortübergreifende Cybersicherheitsstrategie (Perspektive 2026) hat Baden-Württemberg im Dezember 2021 vorgestellt.
Baden-Württemberg ist eines der ersten Länder, das eine Cybersicherheitsstrategie mit konkreten Zielen und Maßnahmen veröffentlicht hat. Sie betrachtet neun Handlungsfelder und ist geleitet von der Vision, dass Menschen, Staat, Wirtschaft und Wissenschaft die Chancen der Digitalisierung ohne größere Gefährdungen durch Cyberangriffe nutzen können. Die Strategie nimmt alle gesellschaftlichen Bereiche der Cybersicherheit in den Blick.
Sie zeichnet den Weg vor, wie die Landesregierung bis 2026 die Cybersicherheit verbessern wird.
Neben der Cybersicherheitsstrategie umfasst auch die Digitalisierungsstrategie des Landes Baden-Württemberg das Thema Cybersicherheit als Querschnittsaufgabe. Als Ziel führt sie auf, dass Menschen, Staat, Wirtschaft und Wissenschaft die Chancen der Digitalisierung ohne erhebliche Gefährdungen durch Cyberangriffe nutzen können. Zehn konkrete Teil-Ziele und Maßnahmen sollen dies möglich machen.
Die CSBW: Herzstück der Cybersicherheitsarchitektur
Baden-Württemberg setzt im Land und darüber hinaus in Sachen Cybersicherheit auf Vernetzung und Zusammenarbeit.
Daher ist eine zentrale Aufgabe der CSBW die Vernetzung der Akteure in diesem Bereich – etwa die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) beim LKA, die Kriminalinspektionen in allen regionalen Polizeipräsidien und der Arbeitsbereich Cyberabwehr im Landesamt für Verfassungsschutz. Die CSBW soll die vorhandenen Akteure unterstützen, koordinieren und damit Aufgaben übernehmen, die in dieser gebündelten Weise bis zu ihrer Gründung nicht wahrgenommen wurden.
Doch Cyberangriffe machen nicht an den Grenzen eines Bundeslandes halt: Daher gibt es seitens der Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen konkrete Kooperationsvereinbarungen etwa mit dem Israel National Cyber Directorate (INCD), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Land Hessen oder der EnBW Energie Baden-Württemberg AG.