Cyber-Ersthilfe BW
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Die Cyber-Ersthilfe BW der Cybersicherheitsagentur ist die zentrale Kontakt- und Meldestelle für Cybersicherheitsvorfälle in Baden-Württemberg. Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Cyberangriffs geworden zu sein, dann melden Sie sich unter der Nummer 0711-137-99999. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung, geben Ihnen erste Hilfestellungen und nennen Ihnen Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können.
Kontaktwege der Cyber-Ersthilfe
24/7- Erreichbarkeit
Die Cyber-Ersthilfe BW bietet einen 24/7-Service für Betroffene. Sie ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Anfragen per Mail und über das Kontaktformular werden von Montag bis Freitag innerhalb der Geschäftszeiten der CSBW bearbeitet.
Leistungsspektrum der Cyber-Ersthilfe
Die Cyber-Ersthilfe BW übernimmt die erste Einordnung der gemeldeten Cybersicherheitsverdachtsfälle, gibt den Anrufenden Basis-Hilfestellungen und nennt ihnen zielgruppenspezifische Anlaufstellen für die weitere Analyse und Bearbeitung ihres Falls. Dies können beispielsweise im Falle von Behörden die CSBW mit dem CERT BWL selbst sein, im Fall von Kommunen der zuständige IT-Dienstleister Komm.ONE.
Im Anschluss an die Beratung stellt die Cyber-Ersthilfe den Anrufenden Folgendes zur Verfügung:
- zusammenfassende Erstanalyse
- fallbezogene Handlungsoptionen
- Liste der Anlaufstellen
Diese Informationen erhalten die Betroffenen zeitnah und verschlüsselt per E-Mail zugesandt.
Ablauf des Telefonats und erforderliche Informationen
Um den Hilfesuchenden bestmöglich und effizient zu helfen, stellt das Team der Cyber-Ersthilfe BW den Anrufenden einige Fragen. Diese folgen einem bestimmten Ablauf, um die Informationen zielgerichtet aufzunehmen und schnelle Hilfe zu ermöglichen. Neben der reinen Erhebung der Stammdaten (u. a. Kontaktdaten, Funktion der Institution, Sektor des Unternehmens oder Adresse) folgen Fragen zur Kategorisierung des Verdachtsfalls sowie der Schwere und des Schadens.
Dadurch verschaffen sich unsere Mitarbeitenden während des Gesprächs einen schnellen Überblick über die vorliegende Situation und führen eine Erstbewertung durch. Basierend auf dieser Einordnung zeigen sie verschiedene Handlungsoptionen auf und benennen passende Anlaufstellen. Ferndiagnosen können zwar nie ein komplettes Bild wiedergeben, das Spezialisten-Team kann aber gegebenenfalls konkretere Sofortmaßnahmen empfehlen.
Zielgruppenübergreifender Ansatz
Die Cyber-Ersthilfe BW arbeitet zielgruppenübergreifend. Der Service steht den folgenden Institutionen und Personen zur Verfügung:
- Landesverwaltung in Baden-Württemberg inkl. aller nachgeordneten Bereiche sowie Unternehmen von besonderem öffentlichem Interesse
- Unternehmen mit Landesbeteiligung und Unternehmen in kommunaler Trägerschaft
- Kommunen in Baden-Württemberg
- Wirtschaftsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg
- Schulen in öffentlicher Trägerschaft, Hochschulen und Universitäten in Baden-Württemberg
- Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg
Fallbeispiele für die Cyber-Ersthilfe BW
Beim Verdacht, Opfer eines Cyberangriffs beispielsweise durch Verschlüsselung von IT-Systemen geworden zu sein, ist die Cyber-Ersthilfe BW die richtige Anlaufstelle. Das Team der Cyber-Ersthilfe BW übernimmt die erste Einordnung, bespricht mit den Anrufenden die möglichen nächsten Schritte und nennt passende Anlaufstellen. Eventuell erforderliche weitere Beauftragungen Dritter für weitere Unterstützungsleistungen sind allerdings direkt mit den passenden Anlaufstellen oder Unternehmen zu vereinbaren.
Kostenlose Beratung
Die Unterstützung durch die Cyber-Ersthilfe BW ist für Anrufende aus dem deutschen Festnetz kostenlos. Für einen Anruf aus dem Mobilfunknetz fallen je nach Tarif Ihres Anbieters die Kosten für den Anruf an. Die Beratung der Cyber-Ersthilfe BW ist für Sie kostenlos.
Gewährleistung der Vertraulichkeit
Angriffe auf die Cybersicherheit sind ein sehr sensibles Thema. Die Befürchtung ist häufig, dass das Bekanntwerden eines Vorfalls je nach Kontext – neben finanziellen Schäden – auch zu Imageschäden bei der jeweiligen Organisation führen kann. Vor diesem Hintergrund ist uns die Vertraulichkeit Ihrer Daten ein besonders wichtiges Anliegen.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e, Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b der DSGVO, § 12 Absatz 1, § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummern 1 und 6 CSG zum Zwecke der Abwehr von Gefahren für die Cybersicherheit und zur Information und Beratung zur Cybersicherheit.
Hinweis auf Meldepflichten
Im Falle von möglichen Straftaten, Geheim- und/oder Sabotageverdacht oder Datenpannen weist die Cyber-Ersthilfe BW ausdrücklich auf die möglichen Meldepflichten bei der Polizei, dem Landesamt für Verfassungsschutz oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hin.
Behörden und sonstige öffentliche Stellen, die Kenntnis über einen mutmaßlich staatlich gesteuerten Cyberangriff oder IT-Sicherheitsvorfall erlangen sowie Unternehmen bzw. Unternehmensteile, die sich insbesondere in einer amtlichen Geheim- und/oder Sabotageschutzbetreuung befinden, werden zudem auf die Meldepflicht beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg hingewiesen.
Was ist ein Cyberangriff?
Ein Cyberangriff findet im Cyberraum (Internet und vergleichbare digitale Netze) statt und ist in vielen Fällen mit einem potenziellen Schaden verbunden. Cyberangriffe sind absichtliche Handlungen. Ergebnis eines Cyberangriffs kann beispielsweise der komplette Stillstand aller IT-Systeme sein. Er kann sich damit also auf sämtliche verbundene Kommunikation, Anwendungen, Prozesse und verarbeitete Informationen auswirken. Formen von Cyberangriffen sind beispielsweise Phishing-Mails, Mails mit Schadsoftware oder unerlaubte Zugriffe über Fernwartungssoftware.